Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Stand: 20. Juni 2025

Seit dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zum 31. Juli 2025 sind Papierfotos für Ausweisdokumente noch erlaubt.
  • Ab August 2025 sind nur noch digitale Passbilder zulässig, die über eine sichere Cloud übertragen werden.
  • Passbilder können direkt in der Behörde, bei zertifizierten Fotostudios oder Drogerieketten erstellt werden.

Warum nur noch digitale Passbilder?

Durch die digitale Erstellung und Übertragung der Passbilder sollen vor allem Manipulationen bei der Passbeantragung und unerlaubten Grenzübertritten durch den Einsatz des sogenannten Morphings wirksam vorgebeugt werden. Beim Morphing werden mithilfe von frei verfügbaren Computerprogrammen Fotos zweier oder mehrerer Menschen zu einem einzigen Bild verschmolzen. Werden auf diese Weise manipulierte Passfotos in den Ausweis aufgenommen, könnten nicht nur der oder die Inhaber:in des Ausweises, sondern auch alle anderen Personen, deren Gesichtszüge im Foto enthalten sind, diesen Ausweis missbräuchlich verwenden. Die direkte digitale Erfassung, die verschlüsselte Übertragung sowie die automatisierte Prüfung auf Biometrietauglichkeit minimieren dieses Risiko erheblich. 

Bis wann sind Papierfotos noch erlaubt?

Da die neuen Fototerminals noch nicht überall verfügbar sind, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025. Bis dahin können Sie Ihr biometrisches Passbild wie gewohnt in Papierform mitbringen. Ab August 2025 ist dann ausschließlich die digitale Einreichung möglich.

Wo können Sie digitale Passbilder erstellen lassen?

Digitale Bilder können Sie bei zertifizierten Fotostudios, Fotograf:innen, einigen Drogerieketten oder – sofern vorhanden – direkt in der Pass- oder Ausweisbehörde erstellen lassen. In den Behörden stehen dafür spezielle Fototerminals zur Verfügung.

Wenn Sie Ihr Bild außerhalb der Behörde anfertigen lassen, erhalten Sie einen Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code), den Sie bei der Antragstellung vorlegen. Die Behörde ruft Ihr Lichtbild dann digital über eine gesicherte Verbindung ab. Bei Erstellung direkt in der Behörde entfällt dieser Schritt.

Wie sicher sind die neuen digitalen Passbilder?

Das Passbild wird bereits vor dem Hochladen verschlüsselt und über eine zertifizierte Cloudlösung an die Behörde übertragen. Der Zugriff ist nur mit dem individuellen Data-Matrix-Code möglich. In der Cloud werden keine weiteren personenbezogenen Daten gespeichert. Grundlage für dieses Verfahren ist die Technische Richtlinie TR-03170 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Die digitalen Bilder werden bei der Antragstellung direkt mit Ihren Fingerabdrücken verknüpft und auf dem Chip des ePersos gespeichert. Nur Behörden können diese Daten mit speziellen Geräten auslesen.

Neu: Versand nach Hause möglich

Ab Mai 2025 können Sie sich Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass auf Wunsch auch per Post nach Hause schicken lassen. Für diesen Service fällt eine zusätzliche Gebühr von 15 Euro an. Die Zustellung erfolgt per Einschreiben, sodass sichergestellt ist, dass nur Sie persönlich das Dokument entgegennehmen können.

Betrifft die neue Regelung auch Führerscheine?

Für Führerscheine bleibt alles wie bisher – hier können Sie auch weiterhin Papierfotos verwenden. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Personalausweisportal oder bei ihrer zuständigen Behörde.

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